Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen
Worum geht es?
Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes.
Auf den Stichtag 1. Januar 2022 wurde für
Bis wann muss ich die Änderung(en) beim Finanzamt anzeigen?
Die Änderungen eines Kalenderjahres müssen Sie grundsätzlich bis zum 31. März des Jahres abgeben, das auf das Jahr der Änderung(en) folgt.
Beispiel: Ein Anbau wird im Februar 2027 fertiggestellt. Sie müssen die Änderung bis zum 31. März 2028 beim Finanzamt anzeigen.
Mehr Informationen: Download Informationsflyer
Wohnung in Asch zu vermieten
Die Gemeinde Fuchstal vermietet eine Wohnung in der Ascher Bahnhofstraße 12 in Asch (1. OG).
Die Kaltmiete liegt bei 9,00€/m².
Die Wohnfläche beträgt ca. 92m².
Die Wohnungen stehen ab ca. 01.08.2026 zur Verfügung, unter der Voraussetzung das die Umbaumaßnahmen bis dahin erfolgreich abgeschlossen sind.
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung bis 15.07.2026 an das Rathaus in Fuchstal, Bahnhofstraße 1 in 86925 Fuchstal oder per E-Mail an post@vgem-fuchstal.de
Für Besichtigungen der Wohnung wenden Sie sich bitte an das Bauamt im Rathaus der Gemeinde Fuchstal, Tel. 08243/969923 oder per E-Mail an bauamt@fuchstal.de.
Bewerbungen, welche bis zum 15.07.2026 nicht bei uns eingegangen sind, werden auch nicht bei der Auswahl berücksichtigt.
Vortrag Demenzprävention am 20.05.2026 mit Monika Mölch
Vortrag Demenzprävention mit Monika Mölch (Gerontopsychiatrische Fachkraft) vom Landratsamt Landsberg am Lech
Mittwoch, 20.05.2026, 15:00 Uhr, Reallabor Fuchstal
Der Vortrag vermittelt kurz und verständlich Basisinformationen zu demenziellen Erkrankungen. Im Fokus stehen aber die Möglichkeiten, das Auftreten der Erkrankung zu verhindern, bzw. hinauszuzögern.
Übung der Bundeswehr
Übung der Bundeswehr
Von April bis Juli 2026 führt die Bundeswehr Übungen im Gemeindegebiet bzw. in unmittelbarer Nähe durch.
Ein Teil dieser Übungen kann auch nachts stattfinden
Während dem gesamten Übungszeitraum kann es zu:
•erhöhtem Lärm,
•Fahrbewegungen
•Schusswechseln sowie
•dem Einsatz von pyrotechnischer Munition (z. B. Bodenleuchtkörper, Signalmunition, Gefechtsbeleuchtung etc.)
kommen.
Die Bevölkerung wird gebeten, Verständnis für die notwendigen Übungen aufzubringen.
Wichtiger Hinweis: Der Übungsplatz ist kein Naherholungsgebiet. Das Betreten des Truppenübungsplatzes in Dornstetten ist grundsätzlich verboten (Schießbetrieb, militärischer Fahrzeugverkehr etc.).
Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um erhöhte Aufmerksamkeit und Beachtung dieser Hinweise.
Öffentliche Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal 2